12. Januar 2025

Egon W. Kreutzer

Wie nennen das auf deutsch, was Trabatoni gemacht 19 98?

Haben ausgekotzen?

Ich bin emotional ungefähr auf dem gleichen Level wie seinerzeit Trabatoni, nur heißt der Stein des Anstoßes bei mir nicht Strunz, sondern

Breton. Thierry Breton. Weder geschüttelt, noch gerührt.

Was erlauben diese Breton!

Meine Meinungsfreiheit reicht nicht aus, um die nicht strafbewehrten Worte verwenden zu dürfen, mit denen die Ungeheuerlichkeit bezeichnet werden müsste, die dieser Breton in die Welt gesetzt hat, als er warnte:

„Wir haben es in Rumänien getan
und wir werden es offensichtlich, falls nötig,
auch in Deutschland tun müssen.“

Zitat aus der Berliner Zeitung vom 11. Januar 2025

Es besteht kein Zweifel, und Breton selbst hat keinen Zweifel daran gelassen, dass er mit dem, was „wir“ in Rumänien getan haben, jenen Vorgang meint, dass die zuvor als ordnungsgemäß bestätigten Wahlen auf einen Hinweis eines Geheimdienstes hin wegen ausländischer „Einmischung“ annuliert wurden.

Es wird auch schwer, nach diesen Worten Bretons noch daran zu zweifeln, dass die Annullierung der rumänischen Wahlen keine originär rumänische Entscheidung war, sondern auf Geheiß (von irgendjemand aus) der EU erfolgte.

Das zeugt einerseits von grenzenloser Arroganz jenes Herrn, den niemand in sein Amt als Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen gewählt hat, und den erst recht niemand legitimiert hat, nach dem Ende dieser Amtszeit immer noch im Namen der EU zu sprechen.

Der Bürger Breton hat seine unmaßgebliche Meinung gesagt.

So wäre es jedenfalls, hätte es den Wahlannullierungsskandal in Rumänien nicht gegeben.

Doch das hat stattgefunden. Dass das stattgefunden hat, zeugt von der erschreckenen Machtfülle einer nicht exakt abgrenzbaren Gruppe von EU-Apparatschiks und Strippenziehern aus vieler Herren Länder, der sich „Rumänien“ (wer auch immer dabei für Rumänien stehen mag) ruck-zuck gebeugt hat.

Nun bläst Breton wolkige Sätze in die Luft, aus denen entnommen werden soll, es gäbe erstens überhaupt EU-Gesetze, und zweitens würden diese Gesetze die EU ermächtigen, nationale Wahlen in den Mitgliedsländern zu annullieren, sollte im Zusammenhang mit den Wahlen von dieser EU ein Verstoß gegen irgendwelche ihrer Gesetze festgestellt worden sein.

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