Borgen ist seliger als Sparen
Die am regulären Haushalt vorbei eingerichteten Sondervermögen haben über die Jahre bereits eine Höhe von 869 Milliarden Euro erreicht.
Nun hat ein Abstimmungsprozess unter Unserendemokraten darüber begonnen, wie viel Sondervermögen der alte, abgewählte Bundestag noch beschließen sollte, auf dass die künftigen Bundesregierung frei von Geldsorgen munter drauflos regieren und einen Krieg gegen Russland führen könne. Von bis zu 900 Milliarden weiterer Staatsschulden ist die Rede, aufgeteilt auf 400 Milliarden für die Bundeswehr (und die Ukraine?) und weitere 400 bis 500 Milliarden für die Infrastruktur, wobei „die Infrastruktur“ höchstwahrscheinlich primär jene Ertüchtigung der Verkehrswege meint, die für den Truppenaufmarsch gen Osten als zwingende Voraussetzung gilt.
Schon im August 2023 hat der Bundesrechnungshof deutliche Kritik daran geübt, dass die ausgewiesene Nettokreditaufnahme des Bundes ein falsches Bild von der tatsächlichen Kreditaufnahme und Verschuldungssituation zeichnet. Es heißt dort zusammenfassend:
Durch das Verlagern von Einnahmen und Ausgaben in Sondervermögen in finanziell erheblichem Umfang wurde der Bundeshaushalt über die Jahre hinweg entkernt. Dies hat seit dem Jahr 2020 eine bis dahin nicht bekannte Ausweitung und Dynamik erlangt. Die budgetflüchtigen Ausgaben und ihre ebenfalls budgetflüchtige Kreditfinanzierung gefährden das parlamentarische Budgetrecht und die Wirksamkeit der Schuldenregel. Das Parlament (aber auch die Öffentlichkeit) droht den Überblick und damit auch die Kontrolle zu verlieren.
Unter Punkt 6.2 Abschließende Würdigung des oben verlinkten Berichts wird der Bundesrechnungshof dann sehr deutlich:
Der Bundesrechnungshof legt dar, wie hoch die NKA (Netto-Kreditaufnahme) unter Einbeziehung der Sondervermögen in den Bundeshaushalt in den Jahren 2022 und 2023 ausfallen würde. Dieser Betrag ist aus dem Kreditfinanzierungsplan gerade nicht ablesbar und wurde erst vom Bundesrechnungshof unter Hinzuziehung weiterer Quellen errechnet und hier dargestellt. Der Bundesrechnungshof bleibt bei seiner Feststellung, dass es ein Ausdruck mangelnder Transparenz ist, wenn die Höhe der tatsächlichen Verschuldung des Bundes nur durch eine aufwendige und Spezialkenntnisse erfordernde Nebenrechnung festgestellt werden kann.
Wenn der Bundesrechnungshof von einem „Ausdruck mangelnder Transparenz“ spricht, dürfte es auch zulässig sein, von einer „erkennbaren Verschleierungsabsicht“ zu sprechen.
Das ist es, was dem deutschen Volke nun offenbar
- in einem noch nie dagewesenen Umfang
- an den undurchsichtigen Tagen bis zur Regierungsbildung
- von zwei parallel existierenden Parlamenten und
- zwei Regierungen, die eine nur noch kommissarisch wirkend, die andere erst im Entstehen befindlich, wohl aber bereits tonangebend,
beschert werden soll:
Die Ermächtigung zur Aufnahme neuer Schulden in Höhe von fast einer Billion Euro, über die außerhalb des Parlaments und außerhalb des regulären Haushalts von der Regierung verfügt werden kann.
Da stellt sich schon die Frage, wozu der Deutsche Bundestag überhaupt noch gebraucht wird….
mehr dazu: https://egon-w-kreutzer.de/sondervermoegen-ehemals-kriegsanleihen




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